Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6744
FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09 E (https://dejure.org/2011,6744)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2011 - 8 K 2652/09 E (https://dejure.org/2011,6744)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 8 K 2652/09 E (https://dejure.org/2011,6744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft eines Arbeitgebers erhaltene Zuwendung als steuerpflichtiger Arbeitslohn oder Schenkung; Berücksichtigung der den im Gesetz festgelegten Höchstbetrag von 1.250 EUR übersteigenden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ...

  • Betriebs-Berater

    Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn: Zuwendung der Konzernmuttergesellschaft des Arbeitgebers bei Anteilsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schenkung der Muttergesellschaft als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen Dritter als Arbeitslohn; Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2010

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schenkungen der Muttergesellschaft an Mitarbeiter einer GmbH können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Schenkung der Muttergesellschaft als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schenkung der Muttergesellschaft kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein - Objektive Umstände der Schenkung deuten auf Anerkennung für geleistete Arbeit hin

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.05.2008 - VI R 50/05

    Vorliegen eines Dienstverhältnisses - Arbeitsrechtliche Fiktion

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Sinngemäß anzuwenden seien vielmehr die BFH-Urteile vom 15.03.2007 II R 5/04 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 472) und vom 08.05.2008 VI R 50/05 (BStBl II 2008, 868).

    Schließlich beruft sich der Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung, die streitige Zuwendung sei kein Arbeitslohn, zu Unrecht auf die BFH-Urteile vom 15.03.2007 und 08.05.2008 (a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Die Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2010 hat lediglich zur Folge, dass die als verfassungswidrig erkannte Norm nicht mehr angewendet werden darf und laufende Verfahren auszusetzen sind (s. BVerfG, Urteil vom 06.03.2002 2 BvL 17/99, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG, Bd. 105, 73, 134).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- im Beschluss vom 06.07.2010 2 BvL 13/09 (Bundesgesetzblatt I 2010, 1157) die o.a. Vorschrift als mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG- unvereinbar angesehen hat, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, haben die Kläger mit Schriftsatz vom 04.11.2010 im Wege der Klageerweiterung Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Klägerin i.H.v. 2.286 EUR als weitere Werbungskosten bei deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Von einer echten Rückwirkung wird gesprochen, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend regelt (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, 2 BvR 748/05 u.a., Bundesgesetzblatt I 2010, 1296, Rzn. 44, 45).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Diese Regelung hat das BVerfG im Urteil vom 07.12.1999 2 BvR 301/98 (BStBl II 2000, 162) als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar erklärt.
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Sinngemäß anzuwenden seien vielmehr die BFH-Urteile vom 15.03.2007 II R 5/04 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 472) und vom 08.05.2008 VI R 50/05 (BStBl II 2008, 868).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (vgl. BFH, Urteil vom 19.08.2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076, m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2007 - VI R 37/05

    Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Unerheblich ist auch, dass die Arbeitgeberin des Klägers - anders als die Arbeitgeberin im Fall des BFH-Urteils vom 03.05.2007 VI R 37/05 (BStBl II 2007, 712) - in die Auszahlung der Zuwendung nicht einbezogen war und von den Absichten der B-GmbH im Vorfeld der Veranstaltung vom 14.03.2007 nicht in Kenntnis gesetzt worden war.
  • FG Düsseldorf, 28.04.2008 - 16 K 4847/06

    Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
    Auch der dem Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 06.03.2008 16 K 4847/06 E (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1121) zu Grunde liegende Sachverhalt sei völlig anders gelagert.
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 5 K 3825/14

    Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers -

    Jedoch sei hier auf die Rechtsprechung zu verweisen wonach ein gewährter Vorteil den Lohneinkünften zuzuordnen sei, wenn er als Frucht der Dienstleistung für den Arbeitgeber zu erkennen sei (BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 12/08, FG Düsseldorf vom 21.06.2011 8 K 2652/09 E).
  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

    Bereits mit Urteil vom 21. Juni 2011 habe das FG Düsseldorf eine Klage zu einem identischen Sachverhalt abgewiesen (8 K 2652/09 E, Betriebs-Berater 2011, 2005).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09

    Freiwillige Zuwendung der ehemaligen Konzernmutter als Arbeitslohn: Abgrenzung

    Der Senat schließt sich daher im Ergebnis dem Urteil des FG Düsseldorf vom 21.06.2011 (8 K 2652/09 E, veröffentlicht in juris; Revision unter dem Aktenzeichen VI R 58/11 beim BFH anhängig) an, das in einem Parallelfall ergangen ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1223/09

    Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach

    Der Senat schließt sich daher im Ergebnis dem Urteil des FG Düsseldorf vom 21.06.2011 ( 8 K 2652/09 E, veröffentlicht in juris; Revision unter dem Aktenzeichen VI R 58/11 beim BFH anhängig) an, das in einem Parallelfall ergangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht